HEXENSCHUSS
chronischer Hexenschuß

Als „Hexenschuß“ bezeichnet man plötzlich auftretende Schmerzen im Bereich der Lendenwi rbelsäule (genauer im sog. „Lumbalbereich“). Die lateinische Bezeichnung für Hexenschuß lautet Lum bago. Normalerweise ist ein Hexenschuß akut (= plötzlich und heftig auftretend), er kann aber auch chronisch werden.

Die Symptome (= Krankheitszeichen)

Der Hexenschuß ist gekennzeichnet durch plötzlich akut auftretende, messerstichartige Kreuzschmerzen, die aber zunächst nicht ins Bei n ausstrahlen. Ein Hexenschuß läßt den Betroffenen buchstäblich in der Bewegung erstarren. Jede Ortsveränderung ist äußerst schmerzhaft, man kann sich nur zum Teil nur noch sehr mühsam bewegen. Das Ein- und Aussteigen aus dem Auto oder das Treppensteigen fällt dann sehr schwer. Oft kann man sich danach nicht mehr gerade halten; man nimmt eine seitlich gekrümmte Schonhaltung ein (Gang wie eine Hexe, daher der Begriff Hexenschuß).

Meistens tritt ein Hexenschuß völlig unerwartet auf, wie aus heiterem Himmel und ohne zunächst erkennbaren Grund. Auslöser sind größtenteils Bewegungen wie Heben, Bücken oder Drehen. Auf der anderen Seite kann der Hexenschuß sich auch langsam, schleichend ankündigen, z. B. mit einem Ziehen im Kreuz. Oft Beginn mit Unterkühlung, Zugluft oder längerer ungewohnter Haltung. Man kommt z. B. nur noch langsam aus dem Bett und Bewegungen fallen einem deutlich schwerer.

Im weiteren Verlauf kann sich der Hexenschuß später zur Lumbalgie oder auch zur Lumboischialgie entwickeln.

Diagnostik

Bei persistierenden (= anhaltenden) oder immer wiederkehrenden Schmerzen sollte unbedingt eine Computertomographie (CT) angeordnet werden.

Die häufigsten Ursachen für einen Hexenschuß sind:

In Einzelfällen können auch Tumorerkrankungen zu einer Nervenreizung und damit zu einem Hexenschuß führen.

"Eigentherapie" bei einem Hexenschuß:

Medikamentöse Schmerzbehandlung:

Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Manchmal sind aber die Schmerz
zustände nur mit zentralwirkenden Analgetika (z.B. Tramadol, Tilidin, bzw. Tilidin mit Naloxon oder auch Mophin) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva
(= Mittel gegen Depression, aber auch bei Brachialgie hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel
relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Grundsätzlich sollte aber eine längerfristige Schmerzmittelverordnung wegen der Gefahr der Gewöhnung oder gar Abhängigkeit vermieden werden.
Bei einer entzündlichen Schmerzursache sind wiederholte, lokale Cortison-Injektionen hilfreich.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) bei einem Hexenschuß:

Oftmals reicht eine einmalige, sog. epidurale Blockade mit einem langwirkenden, örtlichen Betäubungsmittel aus. Dabei wird das Betäubungsmittel verdünnt verabreicht, so daß die Motorik (= Muskelkraft) weitgehend erhalten bleibt und der Patient so nicht immobil wird. Diese Therapie kann i.d.R. aber nur von einem Schmerztherapeuten durchgeführt werden.

In hartnäckigen Fällen kann auch die kontinuierliche epidurale Blockade mit Katheter durchgeführt werden, was jedoch einen stationären Aufenthalt voraussetzt.

Weitere möglichen Therapiemaßnahmen sind hier beschrieben:

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Wußten Sie schon, daß laut Bundesregierung alle gesetzlich krankenversicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen können? - Lesen Sie dazu die Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st (einfach anklicken)
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Ist eine Rentenversicherung Kostenträger, besteht diese Wahlmöglichkeit jedoch nicht, aber:
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden.
Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel) (Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2 (Pressekommentar dazu: https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik) und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht3.

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Eine Auswahl weiterer Schmerzthemen
Zu allen Schmerzthemen (734) gelangen Sie hier: www.schmerz.com/schmerzthemen (einfach nur anklicken)

Aktualisiert:>22.04.2008</> kusb&
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